Mitglied werden

Den Kern der VLGST bilden ihre Mitglieder. Gemeinsam bilden die Mitglieder der VLGST eine wirkungsvolle Gemeinschaft des Stiftens und sind durch ihre Fördertätigkeiten ein unverzichtbarer Teil unserer Gesellschaft. 

Mitgliedschaft

Eine Mitgliedschaft bei der Vereinigung steht gemeinnützigen Stiftungen und Trusts nach liechtensteinischem Recht offen, die ihren Sitz in Liechtenstein haben, ausschliesslich und unwiderruflich gemeinnützig sind, über eigenes Vermögen verfügen, dieses oder Erträge daraus für gemeinnützige Zwecke einsetzen, eine Revisionsstelle gemäss den gesetzlichen Bestimmungen besitzen und für ihre Aktivitäten grundsätzlich nicht auf Spendengelder oder Sammeltätigkeit angewiesen sind.
 

Assoziierte Partnerschaft

Gemeinnützige Stiftungen und Trusts nach liechtensteinischem Recht, welche die Mitgliedschaftsbedingungen nicht erfüllen oder die aus anderen Gründen keine Mitgliedschaft anstreben, können von der Vereinigung als Assoziierte Partner Nutzen ziehen.
Sie können an den Veranstaltungen der Vereinigung als Assoziierte Partner teilnehmen und profitieren von Dienstleistungen und Weiterbildungsveranstaltungen. Sie haben kein aktives und passives Stimm- und Wahlrecht und sind rechtlich gesehen nicht Mitglieder der Vereinigung.
 

Antragsverfahren

Eine Aufnahme erfolgt in folgenden Schritten: Die interessierte Stiftung / der interessierte Trust schickt ein Antragsformular an die Geschäftsstelle der VLGST. Im Anschluss daran führt der Vorstand und/oder die Geschäftsführung ein Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen. Über die Aufnahme neuer Mitglieder und Assoziierter Partnerinnen entscheidet der Vorstand. 
 

Direkte Ansprechperson

Dagmar Bühler-Nigsch
Geschäftsführerin
Kirchstrasse 5, LI-9494 Schaan
T: +423 222 30 10
E-Mail: dagmar.buehler-nigsch(at)vlgst.li

 

 

Beiträge für Mitglieder und Assoziierte Partnerinnen

 
Eintrittsbeitrag

Der Eintrittsbeitrag beträgt einmalig CHF 5‘000.00. Auf ausdrücklichen Wunsch kann dieser auf max. drei Jahre aufgeteilt werden. 

Jahresbeitrag

Um die Anliegen der Vereinigung und ihrer Mitglieder stärker zu unterstützen und die finanzielle Nachhaltigkeit abzusichern, besteht eine unverbindliche Empfehlung des Vorstandes zur Festlegung des jährlichen Mitgliederbeitrages: 

Jahresbeitrag Stiftungs­vermögen
CHF 1‘000.00     CHF 0–5 Mio
CHF 2‘000.00  CHF 5–10 Mio.
CHF 5‘000.00   CHF 10–20 Mio.
CHF 10‘000.00-
CHF 15‘000.00
über CHF 20 Mio.


Der Mindestbeitrag beträgt CHF 1'000.00.

Dokumente